Gesundheitliche Vorausplanung (Advanced Care Planning)

Mit dem Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit zur „Gesundheitlichen Vorausplanung“ eingeführt. Es geht um das Angebot, in einem kontinuierlichen Beratungsprozess die eigenen Wünsche und Prioritäten zu erkennen und zu dokumentieren. Während die einen darin eine deutlich Stärkung des Patientenwillens sehen und bereits an die praktische Umsetzung gehen, fragen andere grundsätzlicher: „Wie können Menschen mit ihren Fragen zum Lebensende angemessen begleitet werden? Lässt sich das Unplanbare überhaupt planen? Wie können helfende und stützende Gespräche aussehen, die einen offenen Ausgang haben?“

Das NEFB befasst sich seit Winter 2016 / 2017 intensiv mit diesem (neuen) Thema. Sie auch?

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